Sonderpädagogischer Dienst
Bildungswege
Für Kinder und Jugendliche mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung (KMENT) stellt die Dreifürstensteinschule ein passgenaues Bildungsangebot zur Verfügung und wird deshalb häufig als Lernort gewählt. Ebenso gibt es viele gute Gründe, dass dieser Anspruch an einer allgemeinen Schule eingelöst wird.
An welchem Lernort soll der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eingelöst werden?
Diese Entscheidung treffen die Eltern!
Zuvor wird in einem sonderpädagogischen diagnostischen Gutachten festgestellt ob der Anspruch besteht. Hierbei werden auch Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Teilhabe an Schule und Bildung formuliert. Das Gutachten trifft KEINE wertende Aussage über den geeignetsten Lernort!
Sie sind Eltern und stehen vor der Frage: wo soll unser Kind zur Schule gehen, wo soll der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eingelöst werden?
Für manche Eltern ist dieser Entscheidungsprozess mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Deshalb können Sie unverbindlich unsere Schule anschauen bevor Sie eine Entscheidung treffen. Sie können telefonisch oder per Email einen Termin mit uns vereinbaren.
Entscheiden sich Eltern für eine inklusive Beschulung an einer allgemeinen Schule, lädt das zuständige staatliche Schulamt alle Beteiligten zu einer Bildungswegekonferenz ein. Die infrage kommende allgemeine Schule wird dann von unseren SonderpädagogInnen bei Fragen und Unsicherheiten beraten. Gemeinsam trifft die allgemeine Schule mit unserer Schule eine Inklusionsvereinbarung.
Beratung und Unterstützung an allgemeinen Schulen
Es kommt vor, dass SchülerInnen an allgemeinen Schulen während ihrer Schulzeit erkranken oder einen Unfall haben. Dies kann bei den betroffenen Familien zu großer Verunsicherung führen. Auch die jeweilige Schule steht dann vor der Frage: wie gehen wir mit der Situation um?
Häufige Fragen sind beispielsweise: Müssen wir den Arbeitsplatz des Schülers umgestalten? Was bedeutet die Diagnose, z.B. Epilepsie? Wie wirkt sich die Diagnose, z.B. Diabetes, auf die Teilhabe am Unterricht aus?
Befindet sich die betreffende Schule in unserem Zuständigkeitsbereich (gesamter Landkreis FDS, südlicher Landkreis CW), steht den Familien und sowie den Lehrkräften unser Beratungsangebot offen.
Sie sind interessiert an Beratung? Zu unserem Sonderpädagogischen Dienst nehmen Sie bitte telefonisch oder per Email Kontakt auf mit einer Bitte um Beratung und Unterstützung.
Individualhilfen
Auch Kinder und Jugendliche mit körperlich-motorischen Behinderungen OHNE Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot werden an allgemeinen Schulen von unserem Sonderpädagogischen Dienst begleitet.
Im Rahmen dieser Kooperationen bieten wir innerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs ein Beratungs- und Unterstützungsangebot an allen Schularten an (von Grundschule bis Gymnasium).
Häufige Fragestellungen sind:
- Beratungen der Klassenkonferenz zum Nachteilsausgleich
- Anleitung der Assistenzkräfte und Schulbegleitung
- Umgang mit längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten
Unsere KollegInnen schreiben jährlich einen Kooperationsbericht über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit. Auf dieser Grundlage berät die allgemeine Schule, wie viele Kooperationsstunden sie für das kommende Schuljahr beantragen möchte.
METACOM Symbole © Annette Kitzinger